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Wieviele Abstimmgeräte benötige ich?

Hat der Vollmachtgeber zu bestimmten Tagesordnungspunkten Weisungen erteilt, werden diese vorab mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden in das Abstimmungssystem eingepflegt. Dann ist es egal, ob sich der bevollmächtigte Eigentümer in der Versammlung für einen Tagesordnungspunkt mit Ja, Nein oder Enthaltung entscheidet. Die Weisung des Vollmachtgebers hat Vorrang. Der Vollmachtnehmer jedoch bleibt mit seinen Stimmanteilen weiterhin bei seiner Wahl.

 

Auch wenn die Hausverwaltung viele Vollmachten mit Weisungen bekommt, können diese vorab eingepflegt werden und der Versammlungsleiter hat keinen Stress, in der Versammlungen die Vollmachten mit Weisungen richtig zu berücksichtigen.